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LINKS
Heinestraße 35/12
1020 Wien
kontakt@links.wien
+43 670 182 22 11

Pressekontakt:
Benjamin Traugott
presse@links.wien 
+43 670 182 22 11

Mehr Kontaktmöglichkeiten und unser Medienpaket finden Sie hier.

Unsere Bankverbindung lautet wie folgt:
Kontoinhaberin: Partei LINKS
IBAN: AT31 1400 0100 1020 8128
BIC: BAWAATWW

Transparenz

Wir haben uns gemeinsam mit SPÖ, Grünen, Neos und SÖZ auf ein Fairnessabkommen für den Wien-Wahlkampf 2020 geeinigt und veröffentlichen unser Wahlkampfbudget mit Stand 30. September 2020.

Statuten

Hier findest du unsere Statuten.

Parteisitz: Heinestraße 35/12, 1020 Wien

10.2.3. Das Koordinationsteam wählt drei Zeichnungsberechtigte aus den eigenen Reihen.

10.4. Zeichnungsberechtigung:

10.4.1. In Rechtsgeschäften und Geldangelegenheiten vertreten mindestens zwei Zeichnungsberechtigte die Partei nach außen. Rechtsgeschäfte zwischen Mitgliedern des Koordinationsteams und der Partei bedürfen der Zustimmung eines weiteren Mitglieds des Koordinationsteams.

10.4.2. Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, die Partei nach außen zu vertreten bzw. für sie zu zeichnen, können ausschließlich von den Zeichnungsberechtigten erteilt werden.

Zeichnungsberechtigte sind: Andi Daradics, Berry Maletzky und Marion Thuswald

a) Gründung und Aufnahme der Tätigkeit
LINKS wurde am 16.12.2019 gegründet und nahm am 10.1.2020 seine Tätigkeit auf. Seit dem 22.9.2023 veranstaltet LINKS das Beratungsangebot LINKS-Beratung. LINKS informiert dort Verbraucher*innen, wie Mieter*innen und Energiekund*innen, und unterstützt sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Beratungen finden nicht nur persönlich bei Terminen der LINKS-Beratung, sondern nach Bedarf auch im Schriftverkehr unter der E-Mail-Adresse sozialberatung@links.wien statt.
Außerdem setzt sich LINKS in der Öffentlichkeitsarbeit und in demokratischen Gremien – seit 2020 in den Wiener Bezirksvertretungen, seit 2024 in der Vollversammlung der AK Wien – für die Interessen von Verbraucher*innen ein.

b) Legitimes Interesse am Schutz der Interessen von Verbraucher*innen
Das Interesse von LINKS am Schutz der Interessen von Verbraucher*innen ergibt sich insbesondere aus dem Satzungszweck “Einsatz für die wirtschaftlichen Interessen der Bevölkerung” nach § 2 der Statuten. Dieser Einsatz hat unter anderen auf Basis der Grundsätze “antikapitalistisch” und “demokratisch” zu erfolgen.
Auch aus dem Satzungszweck “Einsatz für die Interessen der Bevölkerung in den Arbeiterkammern” ergibt sich das Interesse von LINKS am Schutz der Interessen von Verbraucher*innen, da die Arbeiterkammern ihrerseits dazu berufen sind, zum Schutz von Konsument*innen tätig zu werden.
Anders als viele andere Parteien unterhält LINKS bewusst keine Teil- oder Vorfeldorganisation für Unternehmer*innen.

c) Kein Erwerbszweck
LINKS ist eine politische Partei nach § 1 Parteiengesetz. Politische Parteien müssen nicht zwingend einen Erwerbszweck verfolgen. Die Statuten von LINKS schließen einen Erwerbszweck aus.

2.4. Die Tätigkeit von LINKS ist nicht gewinnorientiert. Zufallsgewinne sind entweder sofort oder über eine Rücklage anderen Tätigkeiten von LINKS bzw. sozialen Zwecken zuzuführen. 

4.1. […] Sämtliche Tätigkeiten der Partei sind nicht gewinnorientiert.

4.2.2. Alle der Partei zur Verfügung stehenden Mittel dürfen ausschließlich zur Erreichung des Parteizwecks verwendet werden. Die Mittelverwendung wird im Detail im jährlichen Jahresvoranschlag festgelegt (siehe 9.5.3). Gewinnbeteiligungen und Ausschüttungen jedweder Art an Aktivist*innen oder sonstige Personen sind nicht erlaubt. Die Gehälter, die die Partei an Dienstnehmer*innen auszahlt, richten sich mindestens nach dem Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich.

4.2.3. Bei Ausscheiden aus oder bei Auflösung der Partei dürfen die Aktivist*innen nicht mehr als ihre Verbindlichkeiten erhalten. Bei Auflösung, Aufhebung oder Wegfall des bisherigen Parteizwecks ist das Parteivermögen von den Empfänger*innen für politische oder soziale Anliegen zu verwenden.

19.4. Das [nach Auflösung oder Verschmelzung] verbleibende Vermögen ist dem Parteizweck oder einem sozialen Zweck zuzuführen. 

Dass LINKS auch wirklich keinen Erwerbszweck verfolgt, geht aus den Einnahmen/Ausgaben-Rechnungen in den Jahresabschlussberichten hervor.
LINKS verfolgt also weder nach der Rechtsgrundlage noch nach der tatsächlichen Geschäftsführung einen Erwerbszweck.

d) Keine Insolvenz
LINKS wurde noch nie für insolvent erklärt. Es wurde noch nie ein Insolvenzverfahren über das Vermögen von LINKS eröffnet. Eine Insolvenz würde im österreichischen Insolvenzregister („Insolvenzdatei“) unter https://edikte.justiz.gv.at/ veröffentlicht werden.

e) Unabhängigkeit
LINKS ist unabhängig und steht — Verbraucher*innen ausgenommen — nicht unter dem Einfluss von Personen, insbesondere Unternehmer*innen, die ein wirtschaftliches Interesse an der Erhebung einer Verbandsklage haben, einschließlich im Falle einer Finanzierung durch Dritte.
LINKS verfügt über eine Mitgliederstruktur sowie ein internes System von Kontrollmechanismen, die eine Einflussnahme sowie Interessenskonflikte, die im Rahmen einer Verbandsklage entstehen könnten, verhindert. Diese Kontrollmechanismen werden im Folgenden zusammengefasst. Darüberhinaus unterliegt LINKS den Regelungen des Parteiengesetzes, welche den Zweck verfolgen, Einflussnahmen auf politische Parteien durch unentgeltliche Zuwendungen zu unterbinden.
Gewährleistung der Unabhängigkeit und Vermeidung interner Interessenskonflikte:
Die Organwalter*innen von LINKS sind unabhängige Personen, die keine Interessenskonflikte mit den kollektiven Interessen von Verbraucher*innen aufweisen. Kein*e Organwalter*in von LINKS hat ein wirtschaftliches Interesse an der Erhebung von Verbandsklagen. Dieser Zustand wird durch die statutarischen Mitgliedschaftskriterien, die Beschlusslage zur Aufnahme neuer Mitglieder, Rechenschaftspflichten gegenüber Mitgliedern, die Möglichkeit der Enthebung von Organwalter*innen und regelmäßige interne Wahlen sichergestellt. Parteiinterne Beschlüsse werden durch ein Aufsichtsorgan kontrolliert. Beschlüsse, die den Statuten widersprechen, können auf Antrag jedes Mitglieds vom Aufsichtsorgan aufgehoben werden. Damit sind auch Beschlüsse, die dem antikapitalistischen Grundsatz der Statuten widersprechen, intern anfechtbar. Darüber hinaus unterliegen die Beschlüsse und die Tätigkeit des Leitungsorgans einer politischen Kontrolle durch die Rechnungsprüfung und die Mitglieder im Wege von Delegierten- sowie Mitgliederversammlungen. LINKS ist finanziell unabhängig von Unternehmen und Personen, die ein wirtschaftliches Interesse an Verbandsklagen haben. Nähere Angaben zur internen Organisation, Mitgliederstruktur und Finanzierung von LINKS sind unter den Buchstaben g) und f) zu finden.
Vermeidung von potentiellen Interessenskonflikten mit Verbraucher*innen:
LINKS wird Verbraucher*innen vor dem Beitritt zu einem Verbandsklageverfahren umfassend über den Stand des Verfahrens, die Ziele des Verfahrens und die Rechte der teilnehmenden Verbraucher*innen informieren. Damit sollen potentielle Interessenskonflikte früh erkannt und ein Verfahrensbeitritt von Verbraucher*innen mit abweichenden Interessen vorgebeugt werden. Für den Fall, dass sich die Interessen der beigetretenen Verbraucher*innen im Laufe der Zeit ändern, kann LINKS auch die Option eines Austritts aus einem Verbandsklageverfahren vorsehen. LINKS kann je nach Verbandsklageverfahren auch andere und weiterführende Maßnahmen vorsehen, um Interessenskonflikte zwischen und mit teilnehmenden Verbraucher*innen vorzubeugen.
Vermeidung von potentiellen Interessenskonflikten mit Rechtsanwält*innen:
Gemäß Beschlusslage kooperiert LINKS für Verbandsklagen nicht mit Rechtsanwält*innen, die bereits Mitglieder von LINKS sind oder innerhalb der letzten zwölf Monate eine unentgeltliche finanzielle Zuwendung an LINKS geleistet haben. LINKS akzeptiert finanzielle Zuwendungen sowie Beitritte von Rechtsanwält*innen frühestens zwölf Monate nach Ablauf einer Kooperation für Verbandsklagen.
Vor Kooperationen mit Rechtsanwält*innen klärt LINKS die wechselseitigen Rechte und Pflichten, die Ziele der geplanten Verbandsklage sowie die Prozessstrategie ab und hält diese soweit möglich in einem schriftlichen Vertrag fest. Dabei wird darauf geachtet, dass keine Anreize gesetzt werden, die potentiell einen Interessenskonflikt zwischen LINKS, Verbraucher*innen, den betreffenden Rechtsanwält*innen und anderen Kooperationspartner*innen herbeiführen können.
Vermeidung von potentiellen Interessenskonflikten mit Prozessfinanzierer*innen und Rechtsschutzversicherungen:
Gemäß Beschlusslage kooperiert LINKS für Verbandsklagen nicht mit Vertreter*innen von Rechtsschutzversicherungen oder Prozessfinanzierer*innen, die bereits Mitglieder von LINKS sind oder innerhalb der letzten zwölf Monate eine unentgeltliche finanzielle Zuwendung an LINKS geleistet haben. LINKS akzeptiert finanzielle Zuwendungen sowie Beitritte von Prozessfinanzierer*innen oder Vertreter*innen von Rechtsschutzversicherungen frühestens zwölf Monate nach Ablauf einer Kooperation für Verbandsklagen.
LINKS schließt nur Prozessfinanzierungsverträge ab, die den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen, der Umsetzung der Richtlinie in österreichisches Recht und auch künftigen auf EU-Ebene erlassenen Rechts- und Standesvorschriften genügen.
In Verträgen mit Rechtsschutzversicherungen oder Prozessfinanzierer*innen werden Verfahren vorgesehen, die eine Einflussnahme sowie Interessenskonflikte zwischen LINKS, den Finanzierer*innen und den Verbraucherinteressen verhindern

f) Finanzierung
LINKS finanziert sich hauptsächlich durch öffentliche Fördergelder, Parteisteuereinnahmen und Mitgliedsbeiträge. Unentgeltliche finanzielle Zuwendungen, wie Spenden und Schenkungen, machen nur einen geringen Teil unserer Einnahmen aus. 
Spenden und Sponsorings an LINKS unterliegen den Regeln und Obergrenzen des Parteiengesetzes. Entsprechend der Beschlusslage akzeptiert LINKS keine unentgeltlichen finanziellen Zuwendungen von Großunternehmer*innen oder von Personen, die ein wirtschaftliches Interesse an Verbandsklagen haben. LINKS garantiert, auch in Zukunft die Obergrenze für finanzielle Zuwendungen nach § 2 Abs 1 QEG nicht zu überschreiten.
Die Finanzierung von LINKS geht im Detail aus den Einnahmen/Ausgaben-Rechnungen in den Jahresabschlussberichten hervor. Seit der Veröffentlichung des letzten Jahresabschlussberichts gab es keine wesentlichen Änderungen in unserer Finanzierungsstruktur.

g) Organisations-, Management- und Mitgliederstruktur
Gemäß § 10 der Statuten ist das Koordinationsteam das Leitungsorgan von LINKS. Das Koordinationsteam wählt aus seinen Mitgliedern drei Zeichnungsberechtigte. Mindestens zwei Zeichnungsberechtigte sind gemeinsam befugt, LINKS rechtsgeschäftlich zu vertreten. Die aktuellen Zeichnungsberechtigten sind unter dem Punkt „Veröffentlichungen nach § 7a Parteiengesetz“ ausgewiesen.
Gemäß § 16 der Statuten ist das Schiedsgericht das Aufsichtsorgan von LINKS. Es überprüft die Beschlüsse anderer Organe auf ihr statutenkonformes Zustandekommen. Der Rechnungsprüfung obliegt gemäß § 18 der Statuten die politische und finanzielle Kontrolle der Finanzgebarung. Eine repräsentative und beratende Funktion haben die Sprecher*innen gemäß § 11 der Statuten.
Das Koordinationsteam, die Rechnungsprüfung, das Schiedsgericht und die Sprecher*innen von LINKS werden jährlich in einer freien, gleichen, persönlichen und unmittelbaren Wahl auf einer Mitgliederversammlung, der Aktivist*innenkonferenz, gewählt. Jedes Mitglied ist stimm- und wahlberechtigt. Gemäß § 3 der Statuten können nur natürliche Personen – also Menschen – Mitglied von LINKS werden. Mitglieder müssen die Grundsätze von LINKS teilen. Entsprechend der Beschlusslage akzeptiert LINKS keine Beitritte von Personen, die zu einer Einflussnahme oder Interessenskonflikten im Sinne des § 1 Abs 1 Z 4 QEG führen könnten.
Mitglieder sind lokal in Bezirksgruppen organisiert. Jede Bezirksgruppe entsendet zwei, für maximal zwölf Monate gewählte Delegierte in den Bezirkeausschuss. Der Bezirkeausschuss kontrolliert die laufende Arbeit des Koordinationsteams und entscheidet zwischen Aktivist*innenkonferenzen über die Kooptierung oder die Enthebung von Mitgliedern gewählter Organe.

h) Satzungsgemäße Zwecke
Die Satzungszwecke von LINKS sind unter § 2 der Statuten geregelt.

i) Aktuelle Aktivitäten
Unsere Aktivitäten seit 2020 sind in den Jahresabschlussberichten und auf der Website unter „News“, „Schwerpunkte“ und „Beratung“ nachzulesen. Aktuelle Informationen über die Aktivitäten von LINKS werden auch auf den Social-Media-Kanälen von LINKS (Instagram und Facebook) veröffentlicht.

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– Das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
– Das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
– Das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
– Das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
– Das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
– Das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde: (https://www.dsb.gv.at)

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